Themen der Zeit |
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"Nicht ich, sondern Gott in mir" – DAG HAMMARSKJÖLD
Aus Anlass des 50. Todestages von DAG HAMMARSKJÖLD fand an der Universität Innsbruck im Oktober 2011 ein Symposium statt. Den Vortrag, den unser Presbyter, Botschafter Dr. Helmut Tichy, über den UN-Generalsekretär und Friedensnobelpreisträger gehalten hat, können Sie hier, s.u., nachlesen:
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Dieser Vortrag erscheint in: Müller, Andreas Th./Troy, Jodok, "Ein Mann, der wurde, was er konnte".
Dag Hammarskjöld zum 50. Todestag, Duncker & Humblot, Berlin 2012.
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2011 - Jahr des Ehrenamts in der österreichischen Evangelischen Kirche
Die Gemeinde in der Lutherischen Stadtkirche verdankt einen großen Teil des Gemeindelebens dem ehrenamtlichen Engagement vieler Menschen. So ist es bei uns, und so ist es in allen evangelischen Gemeinden.
Die österreichische Synode hat deswegen beschlossen, das Jahr 2011 als "Jahr des Ehrenamts" in der österreichischen evangelischen Kirche auszurufen. Begonnen hat dieses Jahr mit dem "Sonntag des Ehrenamts" im Jänner, bei dem auch in der Stadtkirche die Ehrenamtlichen gesegnet wurden.
Bischof Dr. Michael Bünker hat zum Jahr des Ehrenamts einen Hirtenbrief verschickt (Sie finden den Brief als pdf zum Herunterladen unten). |
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1861 - 2011: 150 Jahre "Protestantenpatent"
Am 8. April 1861 erließ die Regierung Kaiser Franz Joseph I. das Protestantenpatent, womit die sogenannte "Toleranzzeit" ihr Ende fand, die seit dem 13. Oktober 1781, also dem Erlass des Toleranzpatents Kaiser Joseph II geherrscht hatte. Zwar hatte schon das Toleranzpatent die Ausübung der evangelischen Konfession grundsätzlich legalisiert, aber Diskriminierungen und Einschränkungen galten auch nach 1783. Sie wurden 1861 mit der neuen kaiserlichen Verordnung endgültig aufgehoben.
§1 des Patents hält fest: „Die Evangelischen A. und H.B. sind berechtigt, ihre kirchlichen Angelegenheiten selbstständig zu ordnen, zu verwalten und zu leiten“. Der § 2 sicherte ihnen die volle Freiheit des evangelischen Glaubensbekenntnisses sowie das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsausübung zu. Alle früheren Beschränkungen (zum Beispiel das Verbot von Kirchtürmen und Glocken) wurden hiermit außer Kraft und Wirksamkeit gesetzt. Mit § 3 bestimmte allerdings der Staat, wie sich die Kirche zu organisieren habe.
Durch das Protestantenpatent war die volle Gleichberechtigung in den äußeren Angelegenheiten der Evangelischen Kirche noch nicht gewährleistet, da das landesfürstliche Oberaufsichtsrecht über die Kirche bestehen blieb: Die oberste Leitung der Kirche, der Oberkirchenrat, blieb eine staatliche Behörde, deren Mitglieder von der Regierung ernannt wurden. Auch die gewählten Superintendenten und die von der Synode beschlossene Kirchenverfassung mussten von der Regierung bestätigt werden.
Die Evangelischen empfanden das Patent aber als eine große Befreiung. Ungehindert konnten nunmehr Gemeinden und kirchliche Vereine gegründet werden. Die innere Ordnung und die Gestaltung des Gemeindelebens war alleinige Angelegenheit der Kirchenleitung.
Dr. Hannelore Köhler |
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1961 - 2011: 50 Jahre "Protestantengesetz"
"Freie Kirche im freien Staat"
(Rechts sehen Sie die Sondermarke zum 25-jährigen Jubiläum.)
Nach dem Krieg gab sich die Evangelische Kirche auf der Generalsynode vom 20.1.1949 eine neue Verfassung, mit der jene aus dem Jahre 1891 außer Kraft gesetzt wurde. Die Beziehungen zum Staat wurden in dieser neuen Verfassung nicht behandelt und so blieben viele Fragen im Verhältnis zum Staat ungeklärt. Langwierige, zähe Verhandlungen zeichneten die kommenden Jahre, aber konstruktiv wurden sie ab 1954 zwischen Bischof Dr. Gerhard May und Unterrichtsminister Dr. Heinrich Drimmel (ÖVP) geführt Mit der Wahl von Dr. Bruno Pittermann (evangelisch) zum Vorsitzenden der SPÖ gewannen die Verhandlungen an Dynamik, wurden aber durch die parallel laufenden Verhandlungen mit der katholischen Kirche über eine Neufassung des Konkordats verzögert. Ein Jahr nach den Konkordatsverträgen beschloss der Nationalrat am 6. Juli 1961 das „Bundesgesetz über äußere Angelegenheiten der Evangelischen Kirche“, das „Protestantengesetz“.
Paragraph I legt fest: „Die Evangelische Kirche genießt die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts“ und mit dem Paragraph III wurde endlich die völlige Gleichberechtigung mit allen anderen gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften anerkannt. Ein langer Weg - von der Duldung der Evangelischen mit dem Toleranzedikt von 1781 über das Protestantenpatent 1861 mit seiner Bevormundung durch den Staat - war nunmehr abgeschlossen.
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Migration
Unsere Evangelische Kirche in Österreich hat sich im Jahr 2010 den Schwerpunkt "Migration" gewählt. Dazu gibt es viele Veranstaltungen, Projekte und Verlautbarungen in Österreich.
Unsere Gemeinde widmete sich dem Thema u.a. beim Gemeindeforum am 30. September 2010. Speziell vor der Wiener Gemeinderatswahl versuchten wir dem Thema also nachzugehen. Mag. Andreas Tröscher, Autor des Buches "Zigeunerleben", und .... selbst Romni haben uns informiert und zum Diskutieren angeregt. |
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Aktuelle Veröffentlichungen von Pfarrerin Dr. Ines Knoll |
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